Einstellung des Spielbetriebes vorerst bis 3.5. verlängert

Nach § 3 der Coronaschutzverordnung NRW sind der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen bis zum 3.5.2020 weiterhin untersagt. Der Spielbetrieb ruht daher zumindest noch zwei weitere Wochen.

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