Die aktuelle Coronaschutzverordnung schreibt für die Ausübung von Sport in Innenräumen auch für zwei- und dreimal Geimpfte den Nachweis eines negativen Coronatestergebnisses vor. Der Vorstand hat daher beschlossen, den Spielabend am 11.1. abzusagen. Die Landesregierung hat angekündigt, mit der nächsten Coronaschutzverordnung die Regelungen für den Sport an jene, die für die Gastronomie gelten, anzupassen, womit zumindest geboosterte Personen von der Testpflicht befreit wären. Sollte dies umgesetzt werden, wird der Vorstand über die Wiederaufnahme des Spielbetriebs beraten. Die Entscheidung über die Durchführung von Mannschaftskämpfen bleibt den einzelnen Mannschaften überlassen.