WICHTIG:
WIR BIETEN NACH JETZIGEM STAND AUCH WEITERHIN UNSERE DIENSTÄGLICHEN SPIELABENDE AN!
Es gilt jedoch weiterhin eine Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 16 an unseren Vereinsabenden. Bitte vorab via Mail (darkwing84@web.de bzw. scbonnbeuel@gmx.de) einen Besuch ankündigen (es kann dann ersehen werden, ob die Höchstzahl zu überschritten werden droht) SOWIE UNBEDINGT NACHWEISE ÜBER DEN PERSÖNLICHEN IMPFSTATUS MITZUBRINGEN! DIESEN MÜSSEN WIR KONTROLLIEREN.
Die Vereinsmeisterschaftsrunde im Februar wird verschoben, die noch ausstehende 3.Runde wird im März nachgeholt.
In der ab dem 16. Januar 2022 gültigen Fassung der CoronaschutzVO NRW, die mit Ablauf 09.02.2022 außer Kraft tritt, wurde die 2G-plus-Regelung gelockert.
Für den Zutritt zu den Hallenschwimmbädern sowie für die gemeinsame Sportausübung (einschließlich Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie in sonstigen Innenräumen im öffentlichen Raum gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die zusätzlich noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).
Die zusätzliche Testpflicht entfällt bei allen immunisierten Personen, die eine Auffrischungsimpfung („Boosterung“) nachweisen können. Als geboostert gilt, wer unabhängig vom Wirkstoff tatsächlich drei Corona-Schutzimpfungen erhalten hat. Von der Testpflicht ausgenommen sind auch geimpfte Genesene, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben sowie doppelt Geimpfte zwischen dem 15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung. Ferner benötigen ungeimpfte Genesene ebenfalls ab dem 28. Tag ihres positiven PCR-Tests bis zum 90. Tag keinen Test.